Standards in der Kindergruppenarbeit
Um die BUND und BUNDjugend Kindergruppenarbeit rechtlich sicher umzusetzen, entwickeln wir bundesweit geltende, rechtlich geprüfte Qualitätsstandards. Wir bündeln bestehende Vorlagen und Konzepte der LVs und entwickeln einheitliche Standards und Grundlagen.
Die Menschheit schuldet dem Kind das Beste, was sie zu geben hat.
UN-Kinderrechtskonvention 1959
Die Leitung einer Gruppe gehört sicherlich zu den schönsten Aufgaben, die man in einem Umweltverband übernehmen kann. Mit Kindern in der Natur zu sein ist nicht nur bereichernd, sondern auch in besonderem Maße verantwortungsvoll. Als BUNDjugend/BUND wollen wir sowohl für unsere Gruppenleiter*innen als auch für die uns anvertrauten Kinder die gemeinsame Zeit so schön und sicher wie möglich gestalten.
Aufsichtspflicht
Gruppenleiter*innen sind dazu verpflichtet, Aufsichtspflicht für die Kinder in ihrer Gruppe zu leisten. Das Maß der Aufsicht hängt vom Alter/Reife der Kinder, Anzahl der Kinder in der Gruppe, Anzahl der Leitungspersonen und der Intensität der Gefahrenquellen ab.
Folgende Vorlagen regeln die Aufsichstpflicht und sind unter anderem auf Nachfrage erhältlich: regina.kaufmann@bundjugend.de
- Merkblatt zur Umsetzung der Aufsichtspflicht in der Gruppenarbeit
- Einverständniserklärung Fotorechte und Datenschutz für Teilnehmer*innen von Gruppenstunden
- Vorlage zur Gruppengründung
Erweitertes pol. Führungszeugnis / Selbstverpflichtungserklärung
Das erw. pol. Führungszeugnis muss von allen Personen im Leitungsteam und von allen Personen, die regelmäßig die Gruppe begleiten bei der zuständigen Stelle des Landesverbands vorgelegt werden und ist drei Jahre gültig.
- Rechtlich geregelt ist das Verfahren durch das Bundesjustizamt www.bundesjustizamt.de
- Standards und Verfahren zum Führungszeugnis / zur Selbstverpflichtungserklärung werden aktuell durch den Arbeitskreis Gruppengründung und die Arbeitsgruppe Schutzkonzept entwickelt.
- Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit kann das erweiterte polizeiliche Führungzeugnis kostenfrei beantragt werden. Der Antrag steht auf Anfrage zur Verfügung.
1. Hilfe
Gruppenleiter*innen müssen in der Lage sein, erste Hilfe zu leisten. Die Teilnahme an einem 1. Hilfe Kurs ist dazu die Voraussetzung. Mindeststandard bei einem Erste Hilfe-Lehrgang sind grundsätzlich 12 Zeitstunden. Es gelten die Juleica Standards: https://www.juleica.de/
Anbieter von allgemeinen/Outdoor 1. Hilfe Kursen und 1. Hilfe Kursen am Kind:
https://www.drk.de/hilfe-in-deutschland/kurse-im-ueberblick/rotkreuzkurs-erste-hilfe/
https://www.malteser.de/kursangebote/erste-hilfe.html
Regionale Anbieter von Outdoor 1. Hilfe Kursen:
Gruppenleiter*innen Ausbildung
Die Basis-Voraussetzung zur Leitung einer Gruppe ist eine Gruppenleiter*innenausbildung: bzw. eine vergleichbare oder höherwertige Ausbildung. Es gelten die Juleica-Standards: https://www.juleica.de
- Die Gruppenleiter*innenausbildung wird über die BUND bzw. BUJU Landesverbände organisiert
Prävention sexualisierter Gewalt
Dieser Bereich ist sensibel und für alle Landesverbände mit ihren unterschiedlichen Zielgruppen sehr wichtig. Die BUNDjugend Arbeitsgruppe Schutzkonzept entwickelt ein Schutz- und Fürsorgekonzept, dass perspektivisch für alle Aktivitäten im Bundesjugendverband greift. Im Arbeitskreis Gruppengründung werden Vorlagen wie beispielsweise eine Selbstverpflichtungserklärung entwickelt.
Fotorechte und Datenschutz
Die BUNDjugend und der BUND sind verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz (Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO) innerhalb der Verbandsstrukturen zu gewährleisten.
- Der rechtlich sichere Umgang mit Bildmaterial und der Datenschutz sind in den Einverständinserklärungen geregelt
Versicherungsschutz
Für Gruppenleiter*innen besteht in ihrer Tätigkeit als Leitung ein Versicherungsschutz.
- Den individuellen Versicherungsschutz regeln die jeweiligen Landesverbände