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Gewissenlos lassen deutsche Firmen überall auf der Welt ihre Waren produzieren, ohne darauf zu achten, welche Schäden in ihrem globalen Geschäft entstehen. Konsequenzen müssen sie in der Regel bis heute noch nicht befürchten. Egal, ob Menschenrechte missachtet werden oder die Umwelt zerstört wird.
Das soll sich jetzt ändern. Dafür hat die Initiative Lieferkettengesetz eine Petition gestartet in der bis Juli 2020 über 222.222 Unterschriften gesammelt wurden. Der BUND ist eine der Träger-Organisationen. Wir sind der Meinung, dass deutsche Unternehmen auch im Ausland dazu verpflichtet sein sollten, wirksamen Umweltschutz zu betreiben und die Menschenrechte zu achten. Dafür braucht es einen rechtlichen Rahmen. Die Unternehmen sollen haften, wenn sie Schäden an Menschen und Umwelt in ihrer Lieferkette in Kauf nehmen oder verursachen.
Mittlerweile steht fest, dass es ein Lieferkettengesetz geben soll, wie genau es aussehen soll und was darin festgeschrieben wird, ist allerdings noch unklar. Darüber wird gerade in einem Kabinett diskutiert. Besonders Altmaier stellt sich zurzeit quer und versucht das Gesetz unwirksam zu machen. Damit widerspricht er dem Willen seiner eigenen Wählerschaft. Laut einer repräsentativen Umfrage aus dem September 2020 sind 92% der Anhänger der Unionspartei der Meinung, dass es die Aufgabe der Politik ist sorge dafür zu tragen, dass deutsche Unternehmen bei ihren Auslandsgeschäften Menschenrechte achten. Dieser Meinung sind auch 91% der gesamten Befragten. 75% unterstützen die Idee, dass die Politik das in Form eines Lieferkettengesetztes durchsetzen soll.
Zurzeit beschreiben die, vom Kabinett beschlossenen, Eckpunkte für das Gesetz folgendes: Deutsche Unternehmen sind in die Pflicht genommen Risiken zu ermitteln, welche die Menschenrechte potentiell oder tatsächlich gefährden könnten. Diese müssen analysiert und dann Maßnahmen ergriffen werden. Außerdem müssen sie selbstständig überprüfen, ob die ergriffenen Maßnahmen wirksam sind. Es soll durch eine Behörde kontrolliert werden, ob sich die Unternehmen an ihre Pflichten halten. Ist das nicht der Fall, muss ein Bußgeld gezahlt werden. Dies ist wichtig, denn ohne Konsequenzen ist es für die Unternehmen einfacher, sich nicht an das Gesetz zu halten.
Leider werden die Konsequenzen, welche bei der Verletzung der Pflichten eintreten, von einigen Personen sehr verwässert und es wird Menschen im Ausland schwergemacht, bei Verstößen zivilrechtlich zu klagen. Außerdem sieht der Entwurf bis jetzt noch nicht vor, dass die Unternehmen einer umweltbezogenen Sorgfaltsplicht nachzukommen müssen. Dabei hat die Umfrage ergeben, dass 83% der Befragten dafür sind, dass auch Umweltaspekte in das Lieferkettengesetz aufgenommen werden. Es wurde noch nicht klar entschieden, ab wie vielen Mitarbeitenden das Gesetz für Unternehmen gilt. Die Zahlen schwanken hier zwischen 250 und 500. Eine Auswertung der Initiative zu den Eckpunkten findet ihr hier.
Auf unseren BUNDjugend Blog findest ihr auch ein Eintrag zu einer Lieferkettenaktion, die euch hoffentlich inspiriert selbst aktiv zu werden. Auf der Website der Initiative gibt es zurzeit auch eine vorbereitete E-Mail, der man noch einige Gedanken hinzufügen kann oder sie so wie sie ist an Herr Altmaier schicken kann. Er soll aufhören das Lieferkettengesetz zu blockieren, damit Menschen und Umwelt geschützt werden.
Unsere Broschüre zum Thema: “Ich kaufe, also bin ich? Von der Konsumgesellschaft zum guten Leben für alle“