BUNDjugend  

Einigung bei den Verhandlungen zum EU-Lieferkettengesetz

In einer 16-stündigen Sitzung haben sich EU-Kommission, Rat und Parlament am Donnerstagmorgen (14.12.2023) auf einen Kompromiss zum EU-Lieferkettengesetz geeinigt. 

„Die Einigung ist ein Meilenstein für den Schutz von Menschenrechten in globalen Lieferketten“, sagt Janvi Devi aus dem BUNDjugend Bundesvorstand. „Der Ausschluss des Finanzsektors und die Nicht-Verbindlichkeit bei der Umsetzung von Klimaplänen sind jedoch ein Schlag ins Gesicht derer, die schon heute massiv unter den Auswirkungen der Klimakrise leiden.“

Erfolge und Schwachstellen

Nachdem das seit Januar 2023 geltende deutsche Lieferkettengesetz große Schwachstellen enthielt, haben wir mit viel Hoffnung die Verhandlungen des EU-Lieferkettengesetzes verfolgt und uns für starke Sorgfaltspflichten eingesetzt. So schätzen wir das Ergebnis der Verhandlungen ein:

Erfolge:

  • Gilt für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen und einem Jahresumsatz von 150 Mio. € (im Vergleich zu 1000 Mitarbeiter*innen beim deutschen Lieferkettengesetz)
  • Unternehmen müssen zukünftig Klimapläne erstellen, um ihr Geschäftsmodell mit dem 1,5-Grad-Ziel in Einklang zu bringen.
  • Das Gesetz sieht eine zivilrechtliche Haftungsregelung vor. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen haben damit in Zukunft Zugang zu Gerichten in den EU- Mitgliedstaaten, können auf Schadensersatz klagen und die Herausgabe von Informationen von Unternehmen einfordern.

Schwachstellen:

  • Keine Kontrolle und keine Einklagbarkeit der Umsetzung der Klimapläne
  • Keine eigenständigen klimabezogenen Sorgfaltspflichten
  • Der Finanzsektor ist vom Gesetz größtenteils ausgenommen

So geht es weiter

Die Einigung muss noch vom Parlament und vom Rat bestätigt werden, was jedoch normalerweise eine reine Formsache ist. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie dem Gesetz im Rat zustimmt und werden uns weiter dafür stark machen.

Danach muss die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Da der Beschluss weit über das aktuelle deutsche Lieferkettengesetz hinausgeht, wird dieses erheblich nachgeschärft.