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In einer 16-stündigen Sitzung haben sich EU-Kommission, Rat und Parlament am Donnerstagmorgen (14.12.2023) auf einen Kompromiss zum EU-Lieferkettengesetz geeinigt.
„Die Einigung ist ein Meilenstein für den Schutz von Menschenrechten in globalen Lieferketten“, sagt Janvi Devi aus dem BUNDjugend Bundesvorstand. „Der Ausschluss des Finanzsektors und die Nicht-Verbindlichkeit bei der Umsetzung von Klimaplänen sind jedoch ein Schlag ins Gesicht derer, die schon heute massiv unter den Auswirkungen der Klimakrise leiden.“
Nachdem das seit Januar 2023 geltende deutsche Lieferkettengesetz große Schwachstellen enthielt, haben wir mit viel Hoffnung die Verhandlungen des EU-Lieferkettengesetzes verfolgt und uns für starke Sorgfaltspflichten eingesetzt. So schätzen wir das Ergebnis der Verhandlungen ein:
Erfolge:
Schwachstellen:
Die Einigung muss noch vom Parlament und vom Rat bestätigt werden, was jedoch normalerweise eine reine Formsache ist. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie dem Gesetz im Rat zustimmt und werden uns weiter dafür stark machen.
Danach muss die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Da der Beschluss weit über das aktuelle deutsche Lieferkettengesetz hinausgeht, wird dieses erheblich nachgeschärft.